Die zu leistende Arbeitszeit eines Praktikanten ist gesetzlich nicht geregelt und wird deshalb im Praktikantenvertrag festgelegt. Jedoch dürfen die gesetzlichen Vorschriften, festgelegt im Arbeitszeitgesetz, nicht verletzt werden. Somit darf ein Praktikant nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten.  Es ist jedoch möglich die Arbeitszeit auf 10 Stunden zu erhöhen, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt die 8 Stunden- Grenze nicht überschritten wird. An Sonn- und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden. Dies gilt jedoch nicht für den journalistischen Bereich:

  • Arbeitnehmer bei der Herstellung von Satz, Filmen und Druckformen für tagesaktuelle Nachrichten und Bilder
  • Arbeitnehmer beim Rundfunk
  • Arbeitnehmer bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie
  • Arbeitnehmer beim Transport von Presseerzeugnissen, deren Ersterscheinungstag am Montag oder am Tag nach einem Feiertag liegt.
  • Arbeitnehmer bei der Tages- und Sportpresse
  • Arbeitnehmer bei Nachrichtenagenturen

Ruhepausen

Ruhepausen müssen stets eingehalten werden und sind gesetzlich festgelegt:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mind. 30 Minuten
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mind. 45 Minuten

Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens 15 Minuten betragen.