Grundsätzlich sollten Praktikanten/ Praktikantinnen einen schriftlichen Praktikumsvertrag mit dem Betrieb abschließen, um klare Verhältnisse zu schaffen und um sich abzusichern. Ein mündlicher Vertrag ist zwar ebenfalls gültig, bietet jedoch wenig Schutz. In den meisten Fällen schließt der Betrieb von sich aus einen Praktikumsvertrag ab.
Dieser sollte folgende Punkte beinhalten:
Ratsam wären ebenso ein paar Worte über das Verhalten des Praktikanten im Krankheitsfall und ob bzw. was für ein Praktikumszeugnis am Ende ausgestellt wird. Wie in einem Arbeitsvertrag können die Tätigkeiten des Praktikanten festgelegt werden. Da ein Praktikant jedoch flexibel eingesetzt werden soll, verzichten die Unternehmen auf solch eine Beschreibung im Praktikumsvertrag.
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