Man unterscheidet zwischen einem detaillierten Praktikumszeugnis, in dem die Arbeitsweise und das Verhalten des Praktikanten bewertet werden. Dies gestaltet sich ähnlich zu einem Arbeitszeugnis mit den üblichen Floskeln. Im Gegensatz dazu gibt es eine einfache Bestätigung, dass ein Praktikum absolviert wurde. In dieser steht dann nur der Zeitraum und in welchem Bereich der Praktikant gearbeitet hat.
Das Praktikumszeugnis muss Angaben über Art, Dauer, erworbene Fähigkeiten, Kenntnisse und Ziel des Praktikums enthalten. Praktikanten, die kein Pflichtpraktikum ableisten, können auch noch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten verlangen.
Das Zeugnis muss folgende Punkte beinhalten:
Leistungsteil zur Beurteilung des Erfolges und der Leistung
Der Praktikant sollte beim Erhalten des Zeugnisses kontrollieren, ob der Arbeitgeber folgende Punkte, die laut deutscher Rechtssprechung nicht angesprochen werden dürfen, verwendet hat:
Diese Punkte dürfen auch nicht versteckt auftreten. Der Praktikant kann eine Neuausstellung des Zeugnisses verlangen und notfalls sein Recht auch juristisch einklagen.
Kann ein Praktikant sein Zeugnis schon vor Beendigung des Praktikums verlangen?
Unterschieden wird hier zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, wird es schwierig, da das Zeugnis normalerweise nicht vor Ablauf der Tätigkeit benötigt wird.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ohne notwendige Kündigung, muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Praktikanten drei Monate vor Ablauf des Vertrages ein Zeugnis ausstellen, damit sich dieser mit dem Zeugnis bewerben kann.
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