Ein guter Ausbildungsbetrieb sichert eine gute Lehre. Gerade in Deutschland ist ja jeder Berufszweig auch ein Lehrberuf. Lehre heißt so viel wie: Der Auszubildende beginnt in einem Ausbildungsbetrieb eine Lehre, welche sich je nach Berufszweig zwischen zwei und dreieinhalb Jahren bewegt. Nun sollt auch jedem klar sein, dass sich nicht jede Klitsche gleich Ausbildungsbetrieb nennen kann. Ein Ausbildungsbetrieb bedeutet nicht nur Pflichten für den Lehrling, sondern auch Pflichten für den Ausbildungsbetrieb. Da müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein, um den Lehrling einen guten Ausbildungsplatz zu gewährleisten. Unterschiedliche Berufe erfordern auch unterschiedliche Ausbildungsmethoden für einen Ausbildungsbetrieb.

Wie muss ein lehrlingsgerechter Ausbildungsplatz aussehen?
Es unterscheidet sich ein Ausbildungsbetrieb in zwei Arten. Nach den Regeln der Handwerkskammer, wenn es ein Handwerksbetrieb ist, oder nach den Regeln der Industrie –und Handelskammer. Alle Ausbildungsinhalte der Lehrberufe sind in einer Ausbildungsordnung niedergeschrieben. Nach dem Gleichheitsprinzip wird in dieser Broschüre festgelegt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildende von dem Ausbildungsbetrieb zu erwarten hat. So lässt sich schon einmal analysieren, ob eine Ausbildung in diesem Betrieb möglich ist.

Welche Voraussetzungen werden von einem Ausbildungsbetrieb verlangt?
Bei der Industrie und Handelskammer sind für die Vergabe eines Lehrberufes so genannte Qualifizierungsberater zuständig. Diese prüfen in dem Ausbildungsbetrieb, ob dieser den Ausbildungskriterien gerecht wird und die Einrichtung für eine optimale Lehrzeit geeignet ist.
Im Klartext bedeutet es: Für eine Lehre im Handwerk, muss der Ausbildungsbetrieb über die dem Berufszweig entsprechenden Maschinen und technischen Geräte verfügen.
Die besten Maschinen nützen wenig, ohne Ausbilder. Der Betrieb stellt einen Lehrlingsausbilder, welcher für das Lehrpensum und die Ausbildung des Lehrlings verantwortlich ist. Ein Lehrlingsausbilder muss der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer einen Nachweis liefern, dass er in der Lage ist, Lehrlinge auszubilden.